Information ist kein Verbrechen! – Solidarität mit Kristina Hänel!

In Solidarität mit Kristina Hänel, startet der Landesfrauenrat Hamburg heute auf seinen Social-Media-Kanälen die Kampagne „Information ist kein Verbrechen!“. Hiermit laden wir Sie herzlich ein, sich an der Kampagne zu beteiligen. Dazu machen Sie einfach ein Foto von sich auf dem sie den folgenden Satz vervollständigen: „Ich bin solidarisch mit Kristina Hänel, weil…“. Eine vollständige Anleitung finden Sie am Ende dieses Textes.

In Deutschland werden immer noch Ärzt:innen verurteilt, weil sie medizinische Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellen. Das ist ein direkter Angriff das Recht auf einen sicheren und straffreien Schwangerschaftsabbruch. Der Paragraf 219a StGB, auf dessen Grundlage u.a die Ärztin Kristina Hänel verurteilt wurde, stellt damit einen Angriff auf das Menschenrecht der körperlichen und sexuellen Selbstbestimmung von Frauen dar. Der Landesfrauenrat erklärt sich solidarisch mit Frau Hänel und allen betroffenen Ärzt:innen und fordert, dass die Paragrafen 218 und 219a StGB aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.

Die Paragrafen 218 und 219a StGB regeln dem Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland. Da sie Teil des Strafgesetzbuches sind, handelt es sich bei einem Schwangerschaftsabbruch gesetzlich gesehen eine Straftat, die unter bestimmten Voraussetzungen straffrei ist. Diese Einschränkung des Rechts auf sicheren und straffreien Schwangerschaftsabbruch ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung von Frauen. Verschärft wird das Problem durch eine zunehmende Verschlechterung der Versorgungslage. Oft müssen Frauen hunderte Kilometer bis zur nächsten Ärzt:in, die einen solchen Eingriff durchführt, fahren.

„Wir haben ein großes Problem in Deutschland, was den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen angeht. Das liegt zum einen an der fehlenden Lehre im Studium: Immer weniger Ärzt:innen wissen überhaupt, wie ein Schwangerschaftsabbruch durchzuführen ist. Gleichzeitig werden Ärzt:innen, die medizinische Informationen zur Verfügung stellen, auf Grundlage des §219a verurteilt.“, erklärt Petra Ackmann, 1. Vorsitzende des Landesfrauenrats Hamburg.

Eva Burgdorf, Hammonia-Preisträgerin 2020 fordert: „Hier muss sich dringend etwas ändern! Die ersatzlose Streichung des §219a sowie die Thematisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Medizinstudium wären ein guter Anfang. Langfristig müssen die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch aber aus dem Strafgesetzbuch raus! Körperliche Selbstbestimmung ist keine Straftat, sondern ein grundlegendes Menschenrecht!“

Wie kann ich mitmachen?

1. Machen Sie ein Foto von sich, mit einem Schild auf dem steht, warum Sie persönlich mit Kristina Hänel solidarisch sind. Ein Beispiel, wie das aussehen kann, sehen Sie oben.

2. Laden Sie die Bilddatei „Vorlage_mit_Foto“ herunter (siehe Ende des Artikels).

3.
a) Fügen Sie Ihr Foto mit einem Bildbearbeitungsprogramm Ihrer Wahl in die Vorlage ein.
b) Alternativ: Falls Sie lieber ohne Foto teilnehmen möchten oder kein Bildbearbeitungsprogramm zu Verfügung habt, findet Sie am Ende dieses Artikels eine zweite Bilddatei mit dem Namen „Vorlage_ohne_Foto”. Laden Sie diese herunter und nutzen Sie sie für Ihren Post. Den Text können Sie dann einfach dazuschreiben.

4. Posten Sie das Bild auf Ihren Social Media Kanälen auf Facebook, Instagram oder Twitter. Nicht vergessen! Markieren Sie den Landesfrauenrat Hamburg (@lfrhamburg) in Ihrem Post und verwenden Sie den Hashtag #InformationIstKeinVerbrechen .

5. Wir freuen uns, wenn Sie uns das Bild an dialog@landesfrauenrat-hamburg.de schicken.
Wichtig: Sie stummen damit zu, dass wir das Bild auf unseren Social Media Kanälen teilen dürfen.

7. Laden Sie alle Ihre Freund:innen ein mitzumachen!

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