Neuregelung § 177 – Nein heißt wirklich Nein

Kein Grund zum Jubeln – aber wir sind zufrieden

Frauenverbände haben jahrelang für eine Selbstverständlichkeit von Frauen kämpfen müssen, nämlich, dass ihr Wort „Nein“ ernst genommen wird. Bislang reichte in unserem Strafgesetzbuch diese klare Aussage nicht, um einen Vergewaltigungstäter zu verurteilen. Die betroffene Frau musste „Kampfspuren“ nachweisen können.

Heute ist ein lang gefordertes Gesetz zum Schutz vor sexueller Gewalt, die mehrheitlich Frauen betrifft, einstimmig vom Bundestag verabschiedet worden. Der Landesfrauenrat Hamburg e.V. begrüßt das neue Gesetz, dass die Regelung „Nein heißt Nein“ beinhaltet und u.a. auch das Grapschen zu einem Tatbestand macht, schaut aber über das mühsame Zustandekommen nicht hinweg.

Es bedurfte vieler Briefe und Aktionen, es bedurfte einer Bundesratsinitiative, die vom Hamburger Dachverband der Frauen bereits im Oktober 2015 gefordert wurde und durch den Hamburger Justizsenator dankenswerter Weise angestoßen wurde. Es ist unverständlich, dass im Jahr 2016 Frauen immer noch für ihre Rechte kämpfen müssen – nicht nur auf dem Gebiet der sexuellen Selbstbestimmung.

Pressemitteilung