Nehmt an unserer Kampagne teil
In Solidarität mit Kristina Hänel, startet der Landesfrauenrat Hamburg heute auf seinen Social-Media-Kanälen die Kampagne »Information ist kein Verbrechen!«. Hiermit laden wir euch herzlich ein, sich an der Kampagne zu beteiligen. Dazu macht ihr einfach ein Foto von euch auf dem ihr den folgenden Satz vervollständigt: »Ich bin solidarisch mit Kristina Hänel, weil …«. Eine vollständige Anleitung findet sich am Ende dieses Textes.
Paragraf 219a StGB
In Deutschland werden immer noch Ärzt:innen verurteilt, weil sie medizinische Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellen. Das ist ein direkter Angriff das Recht auf einen sicheren und straffreien Schwangerschaftsabbruch. Der Paragraf 219a StGB, auf dessen Grundlage u.a die Ärztin Kristina Hänel verurteilt wurde, stellt damit einen Angriff auf das Menschenrecht der körperlichen und sexuellen Selbstbestimmung von Frauen dar. Der Landesfrauenrat erklärt sich solidarisch mit Frau Hänel und allen betroffenen Ärzt:innen und fordert, dass die Paragrafen 218 und 219a StGB aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.
Die Paragrafen 218 und 219a StGB regeln dem Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland. Da sie Teil des Strafgesetzbuches sind, handelt es sich bei einem Schwangerschaftsabbruch gesetzlich gesehen eine Straftat, die unter bestimmten Voraussetzungen straffrei ist. Diese Einschränkung des Rechts auf sicheren und straffreien Schwangerschaftsabbruch ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung von Frauen. Verschärft wird das Problem durch eine zunehmende Verschlechterung der Versorgungslage. Oft müssen Frauen hunderte Kilometer bis zur nächsten Ärzt:in, die einen solchen Eingriff durchführt, fahren.
Petra Ackmann, 1. Vorsitzende Landesfrauenrat Hamburg
»Wir haben ein großes Problem in Deutschland, was den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen angeht. Das liegt zum einen an der fehlenden Lehre im Studium: Immer weniger Ärzt:innen wissen überhaupt, wie ein Schwangerschaftsabbruch durchzuführen ist. Gleichzeitig werden Ärzt:innen, die medizinische Informationen zur Verfügung stellen, auf Grundlage des §219a verurteilt.«
Eva Burgdorf, Hammonia-Preisträgerin 2020
»Hier muss sich dringend etwas ändern! Die ersatzlose Streichung des §219a sowie die Thematisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Medizinstudium wären ein guter Anfang. Langfristig müssen die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch aber aus dem Strafgesetzbuch raus! Körperliche Selbstbestimmung ist keine Straftat, sondern ein grundlegendes Menschenrecht!«
Wie kann ich mitmachen?
- Mache ein Foto von dir, mit einem Schild auf dem steht, warum du persönlich mit Kristina Hänel solidarisch bist. Ein Beispiel, wie das aussehen kann, siehst du oben.
- Lade die Bilddatei »Vorlage_mit_Foto« herunter (siehe Ende des Artikels).
- a) Füge dein Foto mit einem Bildbearbeitungsprogramm deiner Wahl in die Vorlage ein.
b) Alternativ: Falls du lieber ohne Foto teilnehmen möchtest oder kein Bildbearbeitungsprogramm zu Verfügung hast, findet sich am Ende dieses Artikels eine zweite Bilddatei mit dem Namen »Vorlage_ohne_Foto«. Lade diese herunter und nutze sie für deinen Post. Den Text kannst du dann einfach dazuschreiben. - Poste das Bild auf deinen Social Media Kanälen auf Facebook, Instagram oder Twitter. Nicht vergessen! Markiere den Landesfrauenrat Hamburg (@lfrhamburg) in deinem Post und verwende den Hashtag #InformationIstKeinVerbrechen.
- Wir freuen uns, wenn du uns das Bild an dialog@landesfrauenrat-hamburg.de schickst.
Wichtig: Du stimmst damit zu, dass wir das Bild auf unseren Social Media Kanälen teilen dürfen. - Lade deine Freund*innen ein mitzumachen!