Einladung zur Auftaktveranstaltung des Landesfrauenrat Hamburg zum Internationalen Frauentag 2021
Die Gesetzgebung ist durch den Verfassungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 GG verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Paritätsgesetze versprechen, die Partizipation von Frauen an politischen Prozessen und Entscheidungen sicherzustellen und benachteiligende Strukturen zu überwinden.
Gemeinsam mit Expertinnen aus Politik und Wissenschaft wollen der Landesfrauenrat Hamburg und der djb (Deutscher Juristinnenbund) in zwei Veranstaltungen im März und April darüber sprechen, warum wir mehr Frauen in den Parlamenten brauchen und welche Strukturen sie bislang aufhalten. Wir wollen außerdem in die Zukunft blicken und gemeinsam diskutieren, welche Möglichkeiten bestehen, um Paritätsregelungen in Hamburg erfolgreich zu implementieren. Wie soll das Ziel aus der Koalitionsvereinbarung in Hamburg angegangen werden? Was können wir aus den bisherigen Entscheidungen der Verfassungsgerichte aus Thüringen und Brandenburg sowie jüngst des Bundesverfassungsgerichts auch für Hamburg lernen?
Diese Fragen wollen wir in zwei aufeinander folgenden digitalen Veranstaltungen diskutieren. Den Anfang macht:
Teil 1: 7. März 2021, 11 – 13 Uhr VORTRAGSVERANSTALTUNG
Zum Auftakt des Weltfrauentags wollen wir die bisherigen Entwicklungen rund um Paritätsgesetze in Deutschland nachzeichnen. Welche Regelungen haben einzelne Länder bisher ergriffen? Was haben die Verfassungsgerichte entschieden? Wie ist der Verfassungsauftrag zur Gleichberechtigung zu verstehen?
Mit Impulsvorträgen von Dr. Dana-Sophia Valentiner (Vorsitzende djb Hamburg) und Rechtsanwältin Silke Martini (Vorstand LFR Hamburg), Moderation: Kerstin Geppert (djb Hamburg) und anschließender Diskussion
Anmeldung unter: gleichstellung@landesfrauenrat-hamburg.de