Gender Budgeting Aktion

Gender Budgeting Aktion

In einer Postkartenaktion zu den Beratungen der Bürgerschaft über den Haushalt 2017/2018 weist der Landesfrauenrat Hamburg e.V. darauf hin, dass geschlechtergerechte Haushaltsführung, das Gender Budgeting, in Hamburg jetzt und in den kommenden Jahren umzusetzen ist.

Info und Pressemitteilung

Bereits im Oktober 2017 hat der Landesfrauenrat Hamburg e.V. die Bürgerschaft und den Senat in einem ersten Schreiben auf das Thema angesprochen:

Schreiben an die Bürgerschaft 2017

Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister!
Sehr geehrte Frau Zweite Bürgermeisterin!
Sehr geehrte Senatoren und Senatorinnen!
Sehr geehrte Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft!

Wir, der Landesfrauenrat Hamburg und damit die Dachorganisation von über 60 Hamburger
Frauenverbänden, wenden uns heute mit dem Anliegen an Sie, die Berücksichtigung der
Geschlechtergerechtigkeit in Haushaltsfragen zu verstärken. Anlass sind die laufenden Beratungen zur
Aufstellung des Haushalts der Freien und Hansestadt Hamburg für die Jahre 2017/2018.

Wir bitten Sie um Aufklärung darüber, in welchen Bereichen Gender Budgeting, also ein
geschlechtergerechtes Haushaltswesen, in den Entwurf für den Haushalt 2017/2018 bereits Eingang
gefunden hat bzw. noch finden soll. Außerdem fordern wir die Ausweitung der geschlechtergerechten
Haushaltpolitik in Hamburg bei den laufenden Haushaltsberatungen.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Auswertung der entsprechenden Maßnahmen aus dem
letzten Haushalt 2015/2016 aus Ihren Arbeitsbereichen.

Wir stützen uns dabei auf das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm des Vorgängersenats vom
5. März 2013 gemäß Mitteilung an die Bürgerschaft vom selben Tag in der Bürgerschaftsdrucksache 20/7126.
Darin wird die Verwirklichung der Gleichstellung von Männern und Frauen als verfassungsrechtlicher
Auftrag aus Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes bezeichnet.

Zur Umsetzung dieses Auftrages sieht das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm mit seinen detaillierten Maßnahmen
im Abschnitt „Finanzen und Budget“ auf den Seiten 20 bis 24 eine „Strategische Neuausrichtung des
Haushaltswesens“ vor, durch die das Haushaltswesen für die Verwirklichung gleichstellungspolitischer
Ziele fruchtbar gemacht werden soll (Maßnahme 25). Unter anderem sollen künftig bei der
Haushaltsaufstellung in relevanten Bereichen geschlechtersensible Ziele und Kennzahlen mit
entsprechenden Erläuterungen ausgebracht werden (Maßnahme 26). Der Senat soll in enger
Abstimmung mit der Bürgerschaft die Vertiefung und Erweiterung gleichstellungspolitischer
Maßnahmen im Haushaltswesen prüfen (Maßnahme 27).
Ähnliche Ziele sind für das Vergabe und das Zuwendungswesen formuliert worden (Maßnahmen 28 und 29).

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Creischer
(1. Vorsitzende)

Sabine Ziercke
(2. Vorsitzende)

Carmen Zakrzewski
(3. Vorsitzende)

Landesfrauenrat Hamburg e.V.
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