Wir machen uns #Notizen!

Feministische Notizzettel zur Koalition 2020 | 8. Juli 2020

Zusammen mit pro:fem machen wir uns Notizen zu den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen und dem Koalitionsvertrag. Diese wollen wir Euch natürlich nicht vorenthalten. Nach unserer ersten Stellungnahme zum Koalitionsvertrag werden unsere feministischen Notizzettel hier ständig erweitert:

Feministischer Notizzettel #1 | 08.07.2020
Fachausschuss für Gleichstellung und Antidsikriminierung – Frauen sind mitgemeint?

Wir begrüßen, dass es in der Bürgerschaft einen Fachausschuss „Gleichstellung und Antidiskriminierung“ gibt. Gleichzeitig bedauern wir, dass Frauen in der Benennung der Ausschusszuständigkeit „Gleichstellung, LSBTI, Antidiskriminierung, Senior*innen“ nicht ausdrücklich Erwähnung finden. Das ist zum einen für die Sichtbarkeit von Frauen und das Schaffen von Verständnis für Frauenpolitik unabdingbar: Frauen sind die größte gleichzustellende Gruppe. Zum anderen sind Frauen von Benachteiligungen aufgrund anderer Diskriminierungsmerkmale, wie zum Beispiel ihrer Herkunft oder ihrer sexuellen Orientierung, oft Doppeldiskriminierungen ausgesetzt und damit besonders betroffen. Dem weiblichen Geschlecht muss also in seiner Verwobenheit mit anderen Diskriminierungsmerkmalen besonderes Augenmerk gewidmet werden: Die Formulierung der Ausschusszuständigkeit trägt dem und der mit der Koalitionsvereinbarung beabsichtigten strukturellen Aufwertung von Gleichstellung nicht Rechnung.

Feministischer Notizzettel #2 | 10.07.2020
Weiterentwickelung des Gleichstellungsgesetzes = Klagerecht für Gleichstellungsbeauftragte?

Wir freuen uns, dass das Hamburgische Gleichstellungsgesetz weiterentwickelt werden soll, fragen uns aber gleichzeitig: Was bedeutet das? Wir halten es für wichtig, dass nun ein Klagerecht für die Gleichstellungsbeauftragten Hamburgs kommt. In 9 anderen Gleichstellungsgesetzen, u.a. Berlin und Bremen, gibt es ein solches Klagerecht bereits. Nur so kann auf Umsetzungsdefizite reagiert werden, etwa bei einer Nichtbeteiligung von Gleichstellungsbeauftragten oder einer mangelnden Entlastung von anderen dienstlichen Aufgaben. Das machen gerade auch die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe im Gesetz erforderlich. Hier bedarf es dringend Klarstellungen. Das Gleichstellungsrecht hat ein Umsetzungsproblem. Dem kann im öffentlichen Dienst nur mit einem Klagerecht und entsprechend weit gefasster Klagegründe begegnet werden.

Feministischer Notizzettel #3 | 26.07.2020
Geschlechtersensible Gesundheitspolitik – So nebenbei?

Die COVID 19-Krise ist ein guter Anlass, neue Wege in der Gesundheitspolitik zu gehen und genderspezifische Unterschiede großzügig zu diskutieren. Es ist gut, dass sich das im Koalitionsvertrag wiederfindet. Wir begrüßen die Ansätze, die Versorgung mit Hebammenleistungen zu verbessern – die neue Fachkommission “Gesunde Geburt” ist begrüßenswert! Wir fragen uns dennoch: Wie können gesundheitspolitische Herausforderungen, strukturell angegangen werden, wenn gleichzeitig die Umorganisation der dafür verantwortlichen Behörde erfolgt – so nebenbei? Geschlechtersensible Gesundheitspolitik ist herausfordernd. Sie umfasst zum Beispiel folgende Punkte:

  • Genderdifferenziertes Monitoring aller Gesundheitsdaten
  • Aufdeckung von Gender Bias in der fachärztlichen Ausbildung
  • Höhere Bezahlung von Fachkräften des Gesundheitswesens, insbesondere der meist weiblichen Pflegekräfte
  • Versorgung mit Hebammenleistungen im gesamten Stadtgebiet sicherstellen

Unabhängig davon kommt der Eingliederung der Gesundheitsbehörde in die Sozialbehörde – gerade nach einer der Corona-Pandemie – große politische Symbolkraft zu. Pflegekräfte, überwiegend Frauen, die während der Krise die Hauptlast in der körperbezogenen Pflege getragen haben, sendet das ein falsches politisches Signal.

Feministischer Notizzettel #4 | 03.09.2020
Die Hälfte der Macht den Frauen – Aber nicht im Senat?

Gremien und Parlamente sollen ein Spiegelbild der Gesellschaft sein – nicht der Parteien: In Hamburg sind Frauen im Vergleich zu Männern, gemessen an ihrem Anteil an der wahlberechtigten Bevölkerung in Höhe von 52,6 Prozent, im Parlament dauerhaft unterrepräsentiert.

Wir begrüßen, dass es nun ein Paritätsgesetz für Hamburg geben soll: Im Koalitionsvertrag (S. 146) sprechen sich die Regierungsparteien sich für ein Parité-Gesetz aus.
Insbesondere für die Bezirksversammlungen ist das wichtig! Ob es die Regierungsparteien mit „Die Hälfte der Macht den Frauen“ ernst meinen wird sich zeigen: Die nicht paritätische Senatsbesetzung hat den Landesfrauenrat daran zweifeln lassen.

In Art. 3 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 der Landesverfassung verpflichtet sich die Hansestadt Hamburg zu folgendem: „Sie hat auch die Aufgabe, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Insbesondere wirkt sie darauf hin, dass Frauen und Männer in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen gleichberechtigt vertreten sind.“

Mit unseren Kolleginnen aus den Landesfrauenräten bedauern wir die Entscheidung des Thüringer Landesverfassungsgerichts vom 15. Juli 2020, sind aber gleichzeitig davon überzeugt, dass das noch nicht das Ende für Paritätsgesetze ist, sondern erst der Anfang. Jetzt muss geprüft werden inwieweit die Erwägungen des thüringischen Landesverfassungsgerichts, das sich nur auf das Landesrecht in Thüringen bezieht, auf Hamburg übertragbar sind.

Eingriffe in Wahlgrundsätze und die Parteienautonomie können aus unserer Sicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden.

Demokratie braucht Frauen und Frauen brauchen sie!