Jahreshauptversammlung Juni 2023
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Seit der Satzungsänderung im Mai 2023 findet mindestes viermal im Jahr am ersten Montag im Monat statt.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Seit der Satzungsänderung im Mai 2023 findet mindestes viermal im Jahr am ersten Montag im Monat statt.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Seit der Satzungsänderung im Mai 2023 findet mindestes viermal im Jahr am ersten Montag im Monat statt.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet mindestes viermal im Jahr am ersten Montag im Monat statt.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet mindestes viermal im Jahr am ersten Montag im Monat statt.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet mindestes viermal im Jahr am ersten Montag im Monat statt.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet mindestes viermal im Jahr am ersten Montag im Monat statt.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Seit der Satzungsänderung im Mai 2023 findet mindestes viermal im Jahr am ersten Montag im Monat statt. Unsere Mitgliederversammlungen beginnen um 18:00 Uhr in den Räumen des Landesfrauenrats.