Am 18. März ist Equal Pay Day

68 Jahre Ungerechtigkeit trotz Grundgesetz

16.3.2017:
Der Equal Pay Day wurde vor zehn Jahren in Deutschland eingeführt. Er markiert die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen innerhalb eines Jahres. Er zeigt auf, bis zu welchem Tag im Jahr Frauen symbolisch ohne Bezahlung arbeiten.

Dieses Jahr ist der Stichtag der 18. März, rechnen wir es in Tagen, so sind es 77 Tage.
Unser Grundgesetz, auf das wir sehr stolz sind, wurde 1949 verabschiedet.
Artikel 3(2) sagt eindeutig „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“.
1989 wurde im Artikel 3(2) der Zusatz aufgenommen:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Unser Staat ist also verpflichtet, den genannten gesellschaftlichen Makel zu beseitigen.

Der Landesfrauenrat Hamburg e.V. weist darauf, dass dieser Artikel auch für die Entlohnung von Erwerbsarbeit gilt.
Helene Weber, eine der der 4 Mütter des Grundgesetzes, hat bereits 1949 eine verfassungsrechtliche Verankerung der Lohngleichheit von Frau und Mann gefordert: „…verrichten sie (Frauen) die gleiche Arbeit, so haben sie Anspruch auf gleiche Entlohnung“.
Dies wurde damals mit dem Argument „… dies ist doch selbstverständlich“ vom Parlamentarischen Rat abgelehnt. Die Weitsicht dieser Parlamentarierin ist beachtlich gewesen, denn sie ahnte, dass sich ohne ein Gesetz nichts bewegt.

In den letzten 68 Jahren ist es nicht gelungen, eine Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern herzustellen
Wir begrüßen daher das neue Entgelttransparenzgesetz, obwohl es nicht weit genug geht.
Es ist beschämend für die Bundesrepublik Deutschland, dass wir Frauen uns auch im Jahr 2017 im Grundgesetz verankerte Rechte erkämpfen müssen.

Pressemitteilung